Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht können? Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht automatisch!
Sicherheit im Vorsorgedreieck: Rechtliche Vorsorge* – Finanzen – Notfallmanagement.
Testament*, Testamentsvollstreckung und Nachlass-Service für den Erbfall.
- Rechtliche Vorsorge sorgt für Selbstbestimmung - klicken für mehr.
Nur mit Unternehmervollmacht für Selbständige, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung verhindern Sie im Notfall, dass Fremde über Ihre Firma, über Sie und Ihre Familie bestimmen. Haben Sie minderjährige Kinder, ist ergänzend eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll.
Unternehmervollmacht für Selbständige
Selbständige und Unternehmer können nur über die Unternehmervollmacht die Vertretung in der Firma im Not- und Vertretungsfall sicher regeln. Sonst bestimmen Fremde über Ihr Business.
- Finanzielle Vorsorge sorgt für Existenzsicherung und Entlastung
Rechtliche bedingte Abhängigkeiten – Finanzen
Familienmitglieder in gerader Linie haben aus rechtlicher Sicht untereinander die Verpflichtung sich finanziell zu unterstützen. Wo kann im Erbfall Streit entstehen oder es zu gerechtfertigten finanziellen Forderungen aus der Familie bzw. Enterbter kommen? Um diesen Verpflichtungen im Fall der Fälle gerecht zu werden, ist vorausschauende finanzielle Vorsorge und Risikoauslagerung die Lösung.
Was kann Sie aus rechtlicher Sicht treffen?
- Die Übernahme von Bestattungskosten
- Zahlungsverpflichung bei Pflichteilsansprüchen
- Zahlung von Unterhalt
- Beteiligung an Pflegekosten
- Notfallmanagement - Notfallordner und Notfall-Hotline Praxishilfe
Im Notfall entlastet durch gute Organisation
Mit dem modernen, digitalen Notfallordner machen Sie alle wichtigen Informationen für Angehörige verfügbar, damit sie im Notfall sicher handeln können.
Ihre Vorsorge muss zukunftssicher sein. Damit Ihre Vollmachten und Verfügungen immer aktuell und rechtssicher sind, nutzen Sie den JURA DIREKT Service.
JURA DIREKT ist unser Servicepartner zu rechtlicher Vorsorge. Die wichtigesten 5 von 18 Servicepunkten für dauerhafte Sicherheit:
- Sicherheit: Physische Hinterlegung der Original-Dokumente
- Gesetzesaktuell: Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen
- Notfall-Hotline: Weltweit – 24 Stunden, 7 Tage die Woche
- Durchsetzung: Rechtsanwälte helfen bei Differenzen mit Institutionen
- Schlichter-Service: Ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen
- Testamentsvollstreckung im Erbfall
Im Erbfall den Willen des Erblassers umsetzen
Der Testamentsvollstrecker (TV) übt ein eigenes privates Amt aus. Er ist Willensvertreter des Erblassers und Treuhänder der Erben. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist zum Schutz der Erben sinnvoll, um unerfahrenen oder überforderten Erben zu helfen. Bei Minderjährigen wird der Nachlass gesichert. Der Testamentsvollstrecker kann hier beispielsweise bis zur Volljährigkeit der Erben den Nachlass verwalten.
Wann ist Testamentsvollstreckung empfehlenswert?
- Streit zu befürchten: Ein TV hilft Streit zwischen Erben zu vermeiden
- Auflagen und Vermächtnisse: Der TV überwacht die Anordnungen des Erblassers
- Behindertentestament: Ein TV gewährleistet die rechtmäßige Umsetzung
- Unternehmensnachfolge: Der TV hilft die Wünsche des Erblassers umzusetzen
- Patch-Work: TV sicher auch in komplexen Erbsituationen eine ordnungsgemäße Auseinandersetzung
Thomas Brossei, Testamentsvollstrecker
Telefon: 04303 - 213 981 5

*keine Rechtsberatung
Rundum-Sicherheit durch Komplett-Konzept
FINANZEN
VERMÖGEN & VERSICHERUNG
Familienmitglieder haben untereinander gesetzlich bedingte finanzielle Verplichtungen. Dazu gehören Themen wie Unterhalt, Bestattung oder Pflichtteile im Erbfall.
RECHT
VOLLMACHTEN & VERFÜGUNGEN
Mit Vorsorgevollmacht bleiben Sie im Fall der Fälle selbstbestimmt. Geschäftlich ist das gesondert zu regeln. Verfügungen runden rechtliche Vorsorge ab. Ergänzt durch Testament und Testamentsvollstreckung.
ORGANISATION
NOTFALL-ORGANISATION
Mit einem physischen oder digitalen Notfallordner sind alle wichtigen Informationen an einem Ort organisiert. So entlasten Sie Ihre Familie und Vertreter. Die haben alles kompakt verfügbar.
In vier einfachen Schritten erledigt
Irrtümer aufklären
90 Prozent der Erwachsenen haben keine Vorsorgevollmacht, 75 Prozent keine Patientenverfügung, weil Sie Irrtümern unterliegen. Denn verheiratet sein nützt hier nichts!
Ihre Vorbereitung
Sie starten mit der selbständige Vorbereitung – sozusagen Ihre Hausaufgaben. Im ersten Schritt erfassen Sie die wichtigsten Daten und beantworten wenige Fragen via Software.
Endlich erledigt!
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der selbständigen, finalen Datenerfassung mit Hilfe der Software Prokura 2.0. Berechtigungen und Wünsche sicher festlegen.
Von Rechtsanwälten
Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien prüfen Ihre Angaben und erstellen Ihre rechtssicheren Vollmachten und Verfügungen. Und… sie haften dafür!
Ihr Nachlass-Service
Als Testamenstvollstrecker begleite ich Sie beim Vorbereiten eines Testaments* und sorge dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Doch auch wenn ich nicht als Testamentsvollstrecker im Testament berücksitigt wurde, kann ich Sie im Rahmen des Nachlass-Services unterstützen und auf Wunsch die geasmte Abwicklung bis zur Auseinnadereetzung übernehmen. Ihre größten Vorteile sind: kaum zeitlicher Aufwand, kein Streit mit der Familie, da ich derjenige bin, der den Willen des Erlassers / der Erblasserin durchsetzt, enorme emotionale und physische Entlastung.
*keine Rechtsberatung

Im Erbfall Streit vermeiden
Als Testamentsvollstrecker oder in Rahmen des Nachlass-Service werde ich tätig, wenn der Erbfall eintritt. Vorher stimmen wir die Vollstreckung idealerweise persönlich ab. Ich kann dann dafür sorgen, dass der Nachlass unter den Erben sach- und ordnungsgemäß aufgeteilt wird. Ich werde dann z.B. durch den Erblasser gemachte Auflagen gegenüber den Erben prüfen und deren Einhaltung durchsetzen.
Rund 70 Prozent der Deutschen haben kein Testament. Das kann im Erbfall zu ungewollten Verteilungen Ihres Nachlasses führen - und zu Streit unter Erben. Ein(e) Fachanwalt(in) für Erbrecht berät hier so, dass der Wunsch der/des Erblasserin/Erblassers rechtssicher abgebildet wird und die Erbmasse geschützt ist - beispeilsweise vor Zugriffen von Gläubigern oder des Staates.
Als Testamentsvollstrecker setzte ich Ihren Willen im Erbfall gemäß Testament durch.
Mein Versprechen
Wir helfen Unternehmern und Selbständigen, sowie Privatpersonen, für den Notfall rundum auf der sicheren Seite zu sein. Selbstbestimmt statt fremdbestimmt!
Sie nutzen Konzeptberatung im Vorsorgedreieck mit rechtlicher und finanzieller Vorsorge. Dazu transparentes Notfallmanagement mit Notfallordner und 24/7 Notfall-Hotline.
Wir stehen Ihnen solange auf den Füßen, bis sie es endlich erledigt haben – für Ihr Unternehmen, sich selbst und Ihre Familie – versprochen!


Gehen Sie es an – jetzt!
Aufklärung – persönlicher Termin – Kundenveranstaltung
Sie wollen endlich Vollmachten und Verfügungen erledigen lassen und Ihren Notfallordner befüllen? Wir informieren Sie gerne dazu und begleiten Sie bei der Erledigung. Besonders wichtig ist das für Sie, wenn Sie selbständig sind! Sichern Sie sich und Ihre Familie - erhalten Sie Ihr Lebenswerk.